Hier kann ein Rechnungslauf für Privatpatienten erfolgen. Dabei werden alle freigegebenen Privatrezepte als Einzelrechnungen gedruckt.
Üblicherweise wird die private Rechnung bereits bei der Rezepteingabe gedruckt und dem Patienten persönlich übergeben.
Seit 1. Mai 2000 regelt das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen das Privatrechnungswesen. Ein Schuldner gerät 30 Tage nach Rechnungseingang automatisch in Verzug, ohne daß eine Mahnung notwendig ist. Für Zahlungen, nach dem 30 Tag eingehend, können ab dem 31. Tag Verzugszinsen berechnet werden.
Rechnungen dürfen nicht, wie früher erforderlich, eine Frist nennen, denn nach neuem Gesetz beginnt bei Nennung eines Zahlungszieles erst danach die gesetzliche 30-Tages Frist.
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